Dienstag, 7. Februar 2017

Letzte Informationen der VG Bild-Kunst

Nach persönlicher Rücksprache mit der Justiziarin der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst versuche ich hier der allgemeinen Verwirrung, die überall herrscht, mit folgender Auskunft beizukommen:

Bei der VG-Bild-Kunst gibt es keine Aktion zur Verzichtserklärung.
Die Illustratoren bekommen jetzt die Verlagsanteile ausgeschüttet und können auf ihre Anteile 
nicht so verzichten, wie man dies als Autor tun kann. 
Das liegt an den zweierlei Strukturen, mit denen die beiden Verwertungsgesellschaften, VG-Wort und VG Bild-Kunst arbeiten, 
und „deshalb ist die Begradigung der Vergangenheit“ nicht so einfach möglich.

Also: 
nur wenn man gleichzeitig Autor und Illustrator ist, bekommt man diese Briefe zum Verzicht. 
siehe auch hier.

© Rotraut Susanne Berner/Klett Kinderbuchverlag

Im Buchmarkt vom 21. Januar 2017 gibt es eine  -  vielleicht hilfreiche - Zusatzinformation zur Rückzahlung der Verlagsanteile an die Urheber, dazu ein Interview mit Rainer Dresen. Rainer Dresen ist Rechtsanwalt, Verlagsjustiziar, Fachautor und Dozent für viele Themen rund ums Buch.

http://www.buchmarkt.de/meldungen/verlage/autoren-im-zwiespalt-dem-verlag-helfen-oder-nicht/

Rotraut Susanne Berner

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