Bei der VG-Bild-Kunst gibt es keine Aktion zur Verzichtserklärung.
Die Illustratoren bekommen jetzt die Verlagsanteile ausgeschüttet und können auf ihre Anteile
nicht so verzichten, wie man dies als Autor tun kann.
Das liegt an den zweierlei Strukturen, mit denen die beiden Verwertungsgesellschaften, VG-Wort und VG Bild-Kunst arbeiten,
und „deshalb ist die Begradigung der Vergangenheit“ nicht so einfach möglich.
Also:
nur wenn man gleichzeitig Autor und Illustrator ist, bekommt man diese Briefe zum Verzicht.
siehe auch hier.
siehe auch hier.
© Rotraut Susanne Berner/Klett Kinderbuchverlag
Im Buchmarkt vom 21. Januar 2017 gibt es eine - vielleicht hilfreiche - Zusatzinformation zur Rückzahlung der Verlagsanteile an die Urheber, dazu ein Interview mit Rainer Dresen. Rainer Dresen ist Rechtsanwalt, Verlagsjustiziar, Fachautor und Dozent für viele Themen rund ums Buch.
http://www.buchmarkt.de/meldungen/verlage/autoren-im-zwiespalt-dem-verlag-helfen-oder-nicht/
Rotraut Susanne Berner
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen