In Gesprächen stellen wir immer wieder fest, dass viele Urheber von Wort und Bild nicht oder schlecht informiert sind.
1. Änderung des Urheberrechts.
Es steht eine Änderung des Urheberrechts bevor, das - wenn so umgesetzt - fatale Folgen für die Vielfalt unserer
Verlagslandschaft hätte. Bitte informiert Euch über den "Offenen Brief", den man unbedingt unterzeichnen sollte:
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
sehr geehrte Frau Staatsministerin Grütters,
sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Maas,
sehr geehrter Herr Bundeswirtschaftsminister Gabriel,
sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Maas,
sehr geehrter Herr Bundeswirtschaftsminister Gabriel,
das im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Vorhaben, die wirtschaftliche Lage von Autor*innen und anderen Urhebern zu verbessern, ist selbstverständlich zu begrüßen. Die nun vorgelegte Gesetzesnovelle, die die Planungssicherheit von Verlagen durch neue Ausstiegsklauseln für Autor*innen auf wenige Jahre nach Erscheinen eines Buches reduziert, ist jedoch kontraproduktiv. Sie verbessert wenn überhaupt, dann höchstens die Stellung von wenigen Erfolgsautoren, auf Kosten der langfristigen Bindungsfähigkeit vor allem der mittleren und kleinen unabhängigen Verlage. Das dient weder dem Interesse der Autor*innen noch der Bewahrung unserer vielfältigen Kulturlandschaft.
Hinzu kommt, dass wir uns in einer Phase befinden, in der Verlage in neue Technologien, Formate, Geschäftsmodelle investieren müssen, um das deutschsprachige Verlags- und Buchwesen mit seiner bedeutenden, reichhaltigen Tradition zukunftsfähig zu machen. Wie soll das geschehen, wenn es keine ausreichende Planungssicherheit gibt? Dieser Gesetzesentwurf schadet allen, nicht zuletzt den Autor*innen.
In den Medien wird ein Verteilungs- und Interessenkonflikt zwischen Autor*innen und Verlagen heraufbeschworen, dem wir mit diesem gemeinsamen Brief entschieden widersprechen möchten. Wir wünschen uns ein Urheberrecht, das neben der urheberrechtlichen Kreativität und Selbstbestimmung der Autor*innen auch die Leistungen ihrer Verlage schützt und die vertrauensvollen, langfristigen Beziehungen zwischen Verlagen und Autor*innen fördert, statt sie zu untergraben.
Hinzu kommt, dass wir uns in einer Phase befinden, in der Verlage in neue Technologien, Formate, Geschäftsmodelle investieren müssen, um das deutschsprachige Verlags- und Buchwesen mit seiner bedeutenden, reichhaltigen Tradition zukunftsfähig zu machen. Wie soll das geschehen, wenn es keine ausreichende Planungssicherheit gibt? Dieser Gesetzesentwurf schadet allen, nicht zuletzt den Autor*innen.
In den Medien wird ein Verteilungs- und Interessenkonflikt zwischen Autor*innen und Verlagen heraufbeschworen, dem wir mit diesem gemeinsamen Brief entschieden widersprechen möchten. Wir wünschen uns ein Urheberrecht, das neben der urheberrechtlichen Kreativität und Selbstbestimmung der Autor*innen auch die Leistungen ihrer Verlage schützt und die vertrauensvollen, langfristigen Beziehungen zwischen Verlagen und Autor*innen fördert, statt sie zu untergraben.
Es steht eine Änderung bei der Ausschüttung der Tantiemen der Verwertungsgesellschaften bevor - mit sicher ebenso fatalen Folgen - nicht nur für kleine oder wissenschaftliche Verlage. Genaueres kann hier in Spiegel online, oder in der FAZ nachgelesen werden. Die AG-Publikumsverlage hat am 21. Januar dazu eine Resolution verabschiedet. Auch auf der Seite von VG-Bild ist noch einmal genau der Hintergrund beschrieben.
Der Verhandlungstermin am Bundesgerichtshof ist für den 10. März 2016 angekündigt.
RSBerner
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