sie auf zukünftige Zahlungen und die Rückzahlung der Verlagsanteile aus vergangenen Ausschüttungen verzichten können.
Jeder soll das für sich und anonym entscheiden.
Der untenstehende Brief zeigt die Haltung einiger Autoren zu diesem Problem. Unsere Verlagslandschaft ist immer noch reich an unabhängigen kleineren Verlagen. Das kann sich dramatisch ändern durch das Urteil des BGH - bitte informiert Euch über die Problematik genau, bevor Ihr eine Entscheidung trefft - wenn wir die Professionalität und Unterstützung unabhängiger Verlage nicht mehr haben, geben auch wir unsere Unabhängigkeit auf.
Rotraut Susanne Berner am 15. Januar 2017
Aufruf von Autoren aus unabhängigen Verlagen zur VG Wort Rückzahlung
Als Autor*innen aus kleinen, unabhängigen Verlagen wenden wir uns an unsere Kolleg*innen in vergleichbaren Häusern.
Im letzten Jahr entschied der BGH, dass die Verlage ihren Anteil an der VG-Wort- Ausschüttung der Jahre 2012 – 2015 zurückzahlen bzw. (für 2016) gar nicht erst bekommen sollen. Der bis dahin geltende, vor Jahrzehnten von Verleger - und Autoren-Organisationen einmütig beschlossene Verteilungsplan sah zum Beispiel im belletristischen Bereich eine Aufteilung von 70 % für die Autor*innen, 30 % für die Verlage vor. Es lässt sich leicht überschlagen, um welche Summen es für einen Kleinverlag mit vielfältigem Programm geht.
Wir sind mit dem Verteilungsschlüssel der VG Wort zufrieden gewesen. Wir haben die Ausschüttung als leicht verdientes Geld gesehen, waren von den Pauschalen begünstigt. Wir wären nicht auf die Idee gekommen, dagegen zu klagen. Nun wollen wir von dem für unsere Verlage schmerzhaften bis ruinösen Ausgang auch nicht profitieren. Wir haben gewiss nichts zu verschenken, aber wir wollen uns auch nicht gegeneinander ausspielen lassen. Es sind die unabhängigen Verlage, die unsere eigensinnigen Bücher in einem nicht einfachen Umfeld durchgesetzt haben.
Wir werden deshalb das Formular der VG Wort „Verzicht auf Rückabwicklung zugunsten von Verlagen“ vor dem 28.2.2017 unterschreiben und bitten Euch, das ebenfalls zu erwägen.
Die Erklärung gegenüber der VG Wort gibt jede*r für sich ab, jeweils eine pro Verlag, in einem strikt anonymisierten Verfahren."
8.1.2017
Unterzeichner
Andreas Mand (Maroverlag), Susanne Neuffer (Maroverlag), Anke Stelling (Verbrecher Verlag), Johanna Straub (Liebeskind), Sarah Diehl (Verbrecher Verlag), Enno Stahl (Verbrecher Verlag), Kristof Magnusson (Kunstmann ), Björn Kuhligk (Verbrecher Verlag), Frédéric Valin (Verbrecher Verlag), Martina Hefter (kookbooks)
Hallo Susanne,
AntwortenLöschensorry, aber ich muss dir leider vehement widersprechen. Unterschreiben können das eigentlich nur Illustratoren, die sich über Aufträge und Geld keine Gedanken machen müssen. Nicht die Verlage (auch nicht die kleineren) , sonder die meisten Illustratoren und Autoren sind die Opfer. Der Großteil der Kinderbuchillustratoren muss jeden Pfennig umdrehen und zusehen, dass er über die Runden kommt. Meistens geht das nicht einmal. Die Honorare die gezahlt werden sind eine Zumutung und ich kann daher auch gut nachvollziehen, dass die Qualität vieler Kinderbuchillustrationen unterirdisch ist. (sicher auch eine Frage des Honorars). Allein schon um wenigstens manchmal so zu illustrieren, wie man eigentlich kann und möchte, sind die meisten Illustratoren auf alles geld angewiesen was ihnen zusteht. Daher bitte ich jeden, das hier nicht zu unterschreiben. Als vor ein paar Jahren in den Verträgen zum ersten mal die Abtretung der Rechte an die Verlage auftauchte und von den Autoren nachgefragt wurde, was das bedeutet, wurde uns scheinheilig versichert, das wir das ruhig unterschreiben können, denn es hätte für uns gar keine Bedeutung. Allein schon diese dreiste Lüge zeigt doch "wie fair" die Verlage mit uns umgehen.
liebe Susanne,
AntwortenLöschenauch ich werde sicher nicht unterschreiben. Im Gegenteil ich bin sehr froh, dass ein Autor für meine Rechte gekämpft hat und durchgesetzt hat. Dieses Urteil ist wohlüberlegt und kommt nicht plötzlich. Jeder Verlag konnte damit rechnen und hatte genügend Zeit, darüber nachzudenken, wie er aufgestellt ist. Wenn ein Verlag oder auch ein Illustrator feststellt, dass seine Tätigkeit sich nicht rechnet, muss ich mich neu aufstellen und überlegen, wie ich weitermache. Bei meiner Arbeit habe ich die Erfahrung gemacht, dass mich große und kleine Verlage gut oder schlecht behandeln, fair oder nicht fair. Aber geschenkt hat mir keiner etwas. Warum soll ich es jetzt tun? Wenn man ein experimentelles Buch machen möchte, können beide Seiten - Verlag und Illustrator - sich das Risiko teilen und die Konditionen entsprechend gestalten - dafür ist nicht der Verzicht der VG-Wort Anteile der Autoren und Illustratoren zugunsten der Verlage notwendig.
Mich ärgert dieser Aufruf wirklich. Als ob die großen und kleinen Verlage die Illustratoren und Autoren in den letzten Jahren besonders gut behandelt hätten. Dieses Urteil stärkt den Status und die Position der Urheber und das wiederum macht uns stärker im Verhandeln der Konditionen und Honorare, nur so kann sich die Situation der Urheber verbessern.
Ganz abgesehen davon, kann dieser Aufruf sowieso nur von Urhebern unterschrieben werden, die nicht in der VG Bild oder VG Wort sind.
Ich bin auch der Meinung der Kollegen Große Holtforth und Oberdieck.
AntwortenLöschenWarum anonym?
LöschenWarum nicht? Apropos anonym — warum hat die Stiftung Illustration kein Impressum auf ihrer Webseite?
LöschenGute Frage - das wird umgehend geändert. Allerdings ist die Stiftung mit ihrer offiziellen Website jederzeit erreichbar und
Löscheneinsehbar. Ich finde anonyme Kommentare immer merkwürdig - man kann doch zu seinen Haltungen und Meinungen stehen.
findet RSBerner